20. Februar 2018
Wichtiges beim Filmen:
Urheberrecht, Drehgenehmigung & Co.
Auch als Filmemacher muss man sich hin und wieder und am besten gleich von Anfang an mit einem recht komplizierten Gebiet beschäftigen: dem Recht. Es kann einem gewaltig in die Quere kommen, allen voran das Recht am eigenen Bild und das Urheberrecht. Das Recht am eigenen Bild besagt, dass Personen nur dann erkennbar abgebildet werden dürfen, wenn sie dazu ihre Einwilligung gegeben haben. In der Praxis heißt das, dass man zumindest denjenigen, den man filmt, vorher darüber informieren sollte, wofür die Filmaufnahmen verwendet werden.
Kommerzielle Nutzung von Filmmotiven
Handelt es sich um ein kommerzielles Erzeugnis, also z.B. eine DVD oder Blu-ray, die verkauft werden soll, benötigt man einen Vertrag, in dem der Verwendungszweck und ggf. eine Gage festgehalten werden. Natürlich kann man die Gage auch durch eine oder mehrere kostenlose Datenspeicher ersetzen; das völlige Verzichten auf eine Gegenleistung kann aber rechtlich kritisch werden. Das Recht am eigenen Bild gilt nicht mehr, wenn der Abgefilmte nicht individuell erkennbar zu sehen ist. Wenn ihr also beispielsweise in einem Stadion einen Schwenk über die Zuschauerränge machen, so müsst ihr nicht mit jedem einzelnen Zuschauer einen Vertrag abschließen. Als erkennbar gelten übrigens nicht nur Personen, deren Gesicht zu sehen ist. Auch wenn der Zusammenhang deutlich macht, welche Person da vor der Kamera steht, kann dies als erkennbar gewertet werden. Es würde also nicht reichen, den einzigen Polizisten eines Dorfes in Dienstuniform von hinten zu zeigen.
Eigene Aufnahmen vs. öffentliche Räume
Das Recht am eigenen Bild gilt übrigens unabhängig vom Verwendungszweck. Sollte euch also jemand darum bitten, eine Aufnahme von ihm zu löschen, so müsst ihr diesem Wunsch in jedem Fall Folge leisten, egal was ihr mit der Aufnahme veranstalten wollt. Wenn ihr also im Fußballstadion filmen möchtet, kann euch auch noch ein anderes Recht in die Quere kommen, nämlich das Recht, dass nicht-öffentlich einsehbare Räume nicht ohne Drehgenehmigung gefilmt werden dürfen. Das Stadion wäre in diesem Fall ein privater Raum, der der Stadt oder einem Verein gehört. Meistens steht auf den Eintrittskarten, ob Filmaufnahmen für private Zwecke gestattet sind. Kommerzielle Aufnahmen solltet ihr in jedem Fall vorher anmelden und überprüfen. In Deutschland fallen allerdings nur Bereiche unter dieses Recht, die ihr nicht vom öffentlichen Raum aus einsehen können. Den Eingangsbereich des Stadions, den ihr von der Straße aus filmt, dürft ihr in jedem Fall verwenden.
Eigene- und Urheberansprüche von Fremdparteien
Das Urheberrecht kann problematisch werden, wenn ihr etwas abfilmt, an dem jemand einen Urheberrechtsanspruch besitzt.
Und das Hauptproblem ist: Das kann heutzutage fast alles sein, denn z.B. auch Bauwerke unterliegen dem Urheberrecht des Architekten. Es ist fast unmöglich, sich außerhalb des Studios wirklich vollständig abzusichern. Jedoch: Mit ein bisschen Kreativität und Diplomatie kommt man als Fotograf oder Filmer trotzdem sehr gut zurecht.
Doch es gibt auch eine durchaus positive Kehrseite der Medaille. Wenn ihr selbstgefilmtes Material veröffentlicht, seid ihr der Urheber.
Ihr habt also das Recht, dass euer Material nicht von anderen missbraucht wird. Sobald ihr aber fremdes Material kommerziell nutzen wollt, solltet ihr euch vorher absichern. Besonders gilt dies auch für Musikunterlegungen: Die GEMA versteht nur wenig Spaß …
Generell gilt: Wenn ihr selber Geld an eurem Film verdienen könnt, wollen dies auch andere. Deshalb solltet ihr euch mit Verträgen, Einverständniserklärungen und Drehgenehmigungen im Vorfeld, so weit es geht, absichern. Die meisten Verträge können durchaus formlos sein. Schreibt in dem Fall für eine Drehgenehmigung einfach Drehort, Drehtag und Verwendungszweck auf und besorgt euch die Unterschrift. Auch bei Genehmigungen durch Personen solltet ihr nicht mehr hineinschreiben. Haltet die Bürokratie in Grenzen.
Wenn ihr all diese Punkte gut befolgt habt, dann steht eurem Film rein rechtlich gesehen nichts mehr im Weg. Falls ihr aber noch nicht die richtige Bearbeitungssoftware habt, empfehlen wir euch das aktuelle MAGIX Video deluxe zum schneiden von eindrucksvollen Videos.
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